Montag, 16.09.2024

Der aktuelle Stand der Schuldenregeln in EU-Staaten

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Katharina Braun
Katharina Braun
Katharina Braun ist eine engagierte Reporterin, die mit ihrem Gespür für menschliche Geschichten und ihrem klaren Schreibstil beeindruckt.

Die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes in der EU wurde endgültig vom Ministerrat beschlossen. Infolgedessen treten neue Regelungen für Staatsschulden und Haushaltsdefizite in Kraft. Diese umfassen Sanktionen bei Überschreiten von Obergrenzen und berücksichtigen die individuelle Lage von Ländern. Es ist zu erwarten, dass die neuen Vorschriften Anfang Mai in Kraft treten werden.

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde erstmals 1997 im Vertrag von Amsterdam festgehalten. Er legt fest, dass das Defizit im öffentlichen Haushalt nicht über drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) liegen darf. Zudem darf der Schuldenstand nicht höher als 60 Prozent des BIP sein. Während Strafverfahren wegen der Corona-Krise und der Ukraine-Krise ausgesetzt wurden, standen Reformvorschläge der EU-Kommission im Mittelpunkt. Die Einigung auf veränderte Reformvorschläge beinhaltet die Berücksichtigung von Anpassungsanstrengungen und die Möglichkeit einer Verlängerung des Zeitraums zur Schuldenverringerung.

Die Reform stieß auf Kritik, insbesondere von Gewerkschaftsbund, New Economics Foundation und der kritischen Haltung der Grünen im Europaparlament. Gleichzeitig stimmten die Bundesregierung und die christdemokratische EVP-Fraktion der Reform zu. Die unterschiedlichen Reaktionen der EU-Mitgliedstaaten zeigen, dass die neuen Regelungen kontroverse Diskussionen auslösen.

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