Freitag, 18.10.2024

Was bedeutet m/w/d/x? Die Erklärung hinter der Abkürzung in Stellenanzeigen

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Jonas Neumann
Jonas Neumann
Jonas Neumann ist ein dynamischer Reporter, der mit seiner schnellen Auffassungsgabe und seinem Engagement für investigative Recherchen überzeugt.

Die Abkürzungen m/w/d/x spielen eine zentrale Rolle in modernen Stellenanzeigen, da sie die Gleichbehandlung aller Geschlechter fördern und Diskriminierung verhindern. Die Buchstaben stehen für männlich (m), weiblich (w) sowie divers (d), wobei das ‚x‘ für Intersexuelle und alternative Geschlechtsidentitäten steht. Diese geschlechtsneutrale Ansprache ist nicht nur ein Zeichen des Respekts, sondern auch eine rechtliche Anforderung gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). HR-Verantwortliche sind angehalten, diskriminierende Formulierungen zu vermeiden und in ihren Stellenausschreibungen Vielfalt zu wahren. Die Verwendung von m/w/d/x verdeutlicht das Engagement eines Unternehmens für Gleichbehandlung und Inklusion. Besonders auf Jobbörsen wird diese Abkürzung inzwischen häufig genutzt, um ein breiteres Bewerberfeld anzusprechen und die Chancengleichheit für alle Geschlechter zu gewährleisten. Somit wird m/w/d/x zur Norm, die nicht nur rechtlichen Vorgaben entspricht, sondern auch die Fortschritte in der Geschlechterdiskussion in der Arbeitswelt widerspiegelt.

Hintergrund: Gleichbehandlung in Stellenanzeigen

Stellenausschreibungen müssen den Grundsätzen der Gleichbehandlung aller Geschlechter Rechnung tragen. Das bedeutet, dass nicht nur männliche und weibliche Bewerber adressiert werden, sondern auch intersexuelle Personen, was sich in der Verwendung von Abkürzungen wie m/w/d, m/w/x oder m/w/i widerspiegelt. Diese Bezeichnungen sollen sicherstellen, dass keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts stattfindet, was im Rahmen des Diskriminierungsverbots und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) festgelegt ist. HR-Verantwortliche sind gefordert, die Diversität der Bewerber zu berücksichtigen und Diskriminierungstatbestände aktiv zu vermeiden. Die Rechtsprechung, wie das Arbeitsgericht Koblenz, hat immer wieder betont, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, eine diskriminierungsfreie Stellenanzeige zu formulieren. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch das Image des Unternehmens negativ beeinflussen. Indem Stellenanzeigen genderneutral und inklusiv gestaltet werden, können Arbeitgeber ein Zeichen für Gleichbehandlung setzen und gleichzeitig ein breiteres Spektrum an Talenten ansprechen.

Die Erklärungen der Geschlechtsbezeichnungen

Die Abkürzungen m, w, d und x in Stellenanzeigen stehen für verschiedene Geschlechtsidentitäten. ‚m‘ steht für männlich, ‚w‘ für weiblich, während ‚d‘ oft für divers oder nicht-definiert genutzt wird. Der Begriff ‚divers‘ umfasst Menschen, die sich als intersexuell oder anders identifizieren, und spiegelt die Vielfalt der Geschlechter wider. Diese geschlechtsneutralen Bezeichnungen sind nicht nur eine Antwort auf die gesellschaftlichen Entwicklungen, sondern auch eine Umsetzung der Gleichbehandlungsregeln, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verankert sind. Gemäß den Rechtsgrundlagen, die vom Bundesverfassungsgericht gestützt werden, sind Arbeitgeber verpflichtet, alle Geschlechter in ihren Jobtiteln zu berücksichtigen. Dies zeigt sich in der zunehmenden Verwendung der Abkürzung m/w/d/x in Stellenausschreibungen, um eine möglichst inklusive Ansprache zu gewährleisten. Durch die Einführung dieser Bezeichnungen wird der Rahmen für eine respektvolle und gleichwertige Behandlung aller Geschlechter geschaffen.

Die Fortschritte in der Geschlechterdiskussion

In den letzten Jahren hat das Bundesverfassungsgericht wichtige Impulse für die Gleichbehandlung in der Gesellschaft gegeben, insbesondere hinsichtlich der Anerkennung eines dritten Geschlechts. Die Neuregelung, die intersexuellen Personen ermöglicht, im Geburtenregister als „divers“ eingetragen zu werden, stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Geschlechterdiskussion dar. Diese Entwicklung beeinflusst auch das Personalmarketing, indem Unternehmen zunehmend genderneutral formulierte Jobausschreibungen verwenden, die das Kürzel m/w/d berücksichtigen. Stellenausschreibungen sollten nicht nur Männer und Frauen ansprechen, sondern auch intersexuelle Menschen und jene, die sich außerhalb der binären Geschlechterordnung identifizieren. Das bedeutet, dass Personaler neue Strategien entwickeln müssen, um eine vielfältige Bewerberbasis anzusprechen und um Komplikationen im Rekrutierungsprozess zu vermeiden. Die Verwendung von m/w/d/x in Stellenanzeigen ist somit nicht nur ein Zeichen der Gleichbehandlung, sondern auch ein notwendiger Schritt hin zu einem inklusiveren Arbeitsumfeld, das allen Geschlechtern gerecht wird.

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